BVfK - Wochenendticker 9. Februar 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

"...wir müssen uns vom Glauben verabschieden, dass in der Marktwirtschaft immer der Beste gewinnt..." 

 

Was unterscheidet uns von den Instagram-Gründern in der Hafenbude?

 

Große Aufgaben nicht gegeneinander, sondern miteinander bewältigen.

 

ELN-Tagung am 22. und 23. März 2019 erwartet über 400 Teilnehmer.

 

Meldungen der Woche: 

Porsches Betriebsratschef Uwe Hück zurückgetreten.

-  Uwe Hück: "Das Trikot schwitzt nicht von allein".

- VW-Managerin zu Dieselgate: "Kunden haben weder Verluste noch Schäden erlitten!"

 

Gebrauchtwagen Award 2019: BVfK-Händler gehört zu den BESTEN!

 

Mister A.T.Z.-CHEFUMFRAGE 2019: 77,5% sehen positiv in die Zukunft.   

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

WARNMELDUNG: Neue Trojaner-Bedrohungen per E-Mail

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Nutzung fremder Grafiken und Logos - was ist erlaubt?

 

AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Bekämpfung von Abmahnungsmissbrauch.

 

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag 2019

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„… wir müssen uns von einem alten Glauben verabschieden, dass in der Marktwirtschaft immer der Beste gewinnt. Das hat noch nie 100-prozentig gestimmt aber in der digitalen Wirtschaft des 21. Jahrhunderts kann man´s vergessen. Da wächst eher der, der sowieso schon groß ist und den größten Sack Geld hat. Beispiel: Als ein paar Nerds in einer Hafenbude beim letzten Bier auf eine Idee kamen, so ne Art Facebook mit Fotos zu machen, hat Mark Zuckerberg die Instagram-Idee vom Markt gekauft, bevor sie seinem Facebook gefährlich wurde. 1 Milliarde $ hat er auf den Tisch gelegt für einen Laden, der damals gerade 13 Leute beschäftigt hatte…“

Treffender hätte Claus Kleber am vergangenen Donnerstag seinen Bericht im heute-journal vom 07.02.2019 über die Aktivitäten des Bundeskartellamts gegen die Sammelwut und den Missbrauch von Daten globaler Player nicht eröffnen können. Es stellt sich die Frage, wie gelassen wir noch sein können, wenn wir sehen, dass es nicht nur Lidl mal wieder mit dem Autoverkaufen versucht, sondern auch Facebook jüngst mitteilt, zu einem großen Player im deutschen Gebrauchtwagen Markt werden zu wollen (Automobilwoche: Facebook will in den deutschen Gebrauchtwagenmarkt einsteigen).

Wer die digitalen Daten hat, hat die Macht. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass man damit nicht nur Märkte beherrschen kann, sondern möglicherweise sogar die Weltordnung zukünftig nicht mehr durch Kriege mittels Raketen und Panzern entschieden wird, sondern durch Datenklau und Datenmissbrauch.

Da ist es wohltuend zu wissen, dass sich das Bundeskartellamt kümmert und dies sicherlich auch wie gewohnt in enger Abstimmung mit der EU-Wettbewerbskommission in Brüssel.

Das liefert uns die Grundlage für Optimismus, der digitalen Machtübernahme nicht hilflos gegenüber zu stehen, sondern die noch vorhandenen Freiheiten und Möglichkeiten zu nutzen und nicht nur zu klagen, sondern auch zu gestalten.

Dies führte im Jahr 2015 zum Auftrag der BVfK-Mitglieder an ihren Verband, den Gefahren digitaler Macht zu begegnen, worauf die Unabhängigkeitserklärung des BVfK in 34 Folgen erschien (s. Newsletterarchiv im Mitgliederbereich Stichwort „Unabhängigkeitserklärung“).

Schließlich folgte die Gründung der Spezialabteilung „BVfK-DIGITAL“, in der sich ein inzwischen dreiköpfiges Team um die Entwicklung einer Vielzahl von Modulen - von Ankaufplattform über B2B- und Endkundenplattform, SEO-optimierte Mitgliederwebseiten bis zur Fahrzeugverwaltung kümmert. So nimmt der individuelle Maßanzug speziell für BVfK-Mitglieder zunehmend Gestalt an und wird kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Was unterscheidet uns dabei von den Instagram-Gründern in der Hafenbude? Zum einen fehlen noch mindestens zehn Mitarbeiter, zum anderen jemand, der für das bisher Geschaffene 1 Milliarde € bezahlt. Das dürfte auch so schnell nicht geschehen, womit wir zu einer unschlagbaren Besonderheit des BVfK und seiner Projekte kommen: Beim BVfK haben nicht 3, oder 13 Leute das sagen, sondern im Grunde genommen inzwischen knapp 900. Das sind Unternehmer mit Schaffenskraft und Risikobereitschaft, die konsequent und zielorientiert auf das Erwirtschaften, Optimieren und Sichern von Gewinnen ausgerichtet sind.

Genau diesem Ziel seiner Mitglieder hat der längst größte vergleichbare Verband in Deutschland und Europa zu dienen. Die Aufgabe verlangt nicht nur Kompetenz, sondern auch Größe und Stärke, verbietet es jedoch, sich dabei um sich selbst zu drehen und dabei das Wohl seiner Mitglieder, wie auch die gesamte Marktkonstellation aus dem Auge zu verlieren.

Das wiederum führt zur zwingenden Erkenntnis, dass man große Aufgaben nicht gegeneinander, sondern nur miteinander bewältigen kann. Es gibt viele digitale Player im Autobusiness. Viele sind nie aus den Kinderschuhen herausgewachsen, andere haben Durchhaltevermögen bewiesen und arbeiten kontinuierlich und konsequent an der Verbesserung ihres Angebotes.

Ein Beispiel hierfür ist die B2B-Neuwagenbörse ELN.de, die am 22. und 23. März 2019 zu seiner jährlichen ELN-Tagung  einlädt, bei der regelmäßig über 400 Teilnehmer nicht nur erwartet, sondern auch begrüßt werden. Der BVfK wird ebenfalls dabei sein und im Sinne seines Auftrags nach Synergien suchen.

So wird dann auch im Borussia Park in Mönchengladbach sichergestellt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

Meldungen der Woche:

Porsches Betriebsratschef Uwe Hück zurückgetreten.

Ein leiser Abschied wäre nicht sein Stil gewesen. Mit einem Paukenschlag verabschiedet sich Porsches streitbarer Betriebsratschef Uwe Hück – vorerst. Zumindest in Baden-Württemberg dürfte man bald wieder von ihm hören. Weiter geht es hier: >>>autohaus.de: Porsche-Betriebsratschef will in die Politik

Uwe Hück: "Das Trikot schwitzt nicht von allein".

Der Autobranche wird nicht nur sein Verhandlungsgeschick fehlen, auch seine Sprüche wird manch einer vermissen. >>> automobilwoche.de: Uwe Hücks beste Sprüche

VW-Managerin zu Dieselgate: "Kunden haben weder Verluste noch Schäden erlitten!"

kfz-betrieb: VW-Managerin zu Dieselgate: Kunden haben „weder Verluste noch Schäden erlitten“ Rechtsvorständin Hiltrud Werner erntet heftige Kritik

Wir meinen: Der im September 2015 bekannt gewordene VW-Dieselskandal hatte zunächst keine großen Auswirkungen auf Dieselnachfrage und -preise. Die gingen erst mit Beginn der Fahrverbot-Urteile Anfang 2017 in den Keller. 

---

Gebrauchtwagen Award 2019: BVfK-Händler gehört zu den BESTEN!

Die Würfel sind gefallen – die Sieger des »Gebrauchtwagen Award« 2019  stehen fest und ein BVfK-Mitglied hat es wieder auf das Siegertreppchen geschafft. Den in der Branche hochgeschätzten Preis verleiht die Fachmedienmarke »Gebrauchtwagen Praxis« am 25. Februar 2019. Der BVfK-Vorsitzende wird auch diesmal die Laudatio auf den zu ehrenden BVfK-Händler halten. Ebenfalls empfehlenswert ist die Teilnahme am  Deutschen Remarketing Kongress 2019 am darauffolgenden Tag, den 26. Februar 2019.

Gebrauchtwagen Award 2017: BVfK-Mitglied HCC-International aus Troisdorf  gewinnt den 2. Platz.

---

Mister A.T.Z.-CHEFUMFRAGE 2019: 77,5% sehen positiv in die Zukunft.    

Im Durchschnitt sind die Betreiber freier Kfz-Werkstätten 49,58 Jahre alt und beschäftigen 7,1 Mitarbeiter. 51,40% gehören einer Werkstattkette an, 77,5% sehen positiv oder eher positiv in die Zukunft. Personalmangel (70,10%), hohe Investitionen (52,30%) und die Steuerung durch OEM und Versicherungen (48,60%) machen den Inhabern am meisten Sorgen. 75,7% sind in den sozialen Netzwerken aktiv.

Hier geht es zum vollständigen Umfrageergebnis: >>> CHEFUMFRAGE 2019 Mister A.T.Z.

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG: Neue Trojaner-Bedrohungen per E-Mail

Aktuell gibt es wieder Warnungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) über verstärkte Angriffe per E-Mail. Der gefährliche Emotet-Trojaner wird durch gefälschte E-Mails verbreitet, die so täuschend echt getarnt sind, dass man die Gefahr meistens gar nicht auf Anhieb erkennt. Sogar vor gefälschten E-Mail-Accounts der Polizei schrecken die Kriminellen nicht zurück.

Gegenwärtig wird insbesondere vor E-Mails von Vodafone, Telekom oder auch Amazon gewarnt, die einen Link enthalten um die angebliche Rechnung anzusehen. Sobald der Link gedrückt wird, ist der Trojaner bereits eingeschleust und späht Online-Banking-Zugangsdaten aus. Doch damit noch nicht genug, denn in vielen bekannten Fällen wird auch noch eine Malware nachgeladen, die es dem Angreifer ermöglichen, die Kontrolle über den PC zu übernehmen und weitere Passwörter und Zugangsdaten auszuspähen.

Aber auch bei gefälschten E-Mails von Kollegen oder anderen eigentlich vertrauenswürdigen Absendern ist weiterhin Vorsicht geboten. Gehen Sie vorsichtig mit Dateianhängen um, insbesondere Word- und Excel-Dateien, da diese leicht mit Makros (kleinen Programmen) ausgestattet werden können, die den Angreifern die Tore zu Ihren Systemen öffnen.

Sorgen Sie für einen ausreichenden Schutz durch Antivirus und Anti-Malware Programme und lassen Sie auch Ihre E-Mail-Anhänge scannen. Gerade wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht, sollte man nicht sparen. Die Anschaffungskosten für Sicherheits-Software sind nicht besonders hoch und im Vergleich zum Schaden, den man im Falle eines Angriffs hat, fallen die Kosten kaum ins Gewicht.

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Kollegen und trauen Sie nicht jedem Absender. Sprechen Sie mit Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem IT-Dienstleister um sicherzustellen, dass Ihre E-Mails sorgfältig vor der Zustellung an den Empfänger geprüft werden.

Ihre BVfK-IT

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Nutzung fremder Grafiken und Logos
Was ist erlaubt?

Die Erstellung einer benutzerfreundlichen und zugleich werbewirksamen Internetpräsenz verlangt sowohl nach einem durchdachten Konzept, als auch nach einprägsamer und in ihrer Umsetzung meist aufwändiger grafischer Gestaltung. Umso erfreulicher, dass die Weiten des Internets heutzutage einen schier unbegrenzten Fundus an Bilddateien, wie Fahrzeugaufnahmen, Herstellerlogs, oder auch schlicht Ablichtungen eines professionell aufgeräumten Schreibtischs bereithalten. Aber darf man all diese fremden Bildwerke bedenkenlos für eigene Zwecke nutzen?

I. Grundsätzliches

Das kommt darauf an, denn grundsätzlich unterliegen sie als persönlich geistige Schöpfungen urheberrechtlichem Schutz und dürfen ohne den Erwerb entsprechender Lizenzen nicht im Rechtsverkehr verwendet werden. Der Urheber muss also angefragt werden und in die Nutzung seines Werkes einwilligen. Bestenfalls sollte ein Lizenzvertrag geschlossen werden, der auch die Reichweite der Veröffentlichung regelt, also beispielsweise auch die Verwendung in Print- oder Bannerwerbung erlaubt.

Wird eine Lizenz nicht erteilt oder erscheint zu kostspielig, hilft oftmals der Rückgriff auf Open-Source-Bilddatenbanken, deren zugrundeliegende AGB umfangreich regeln, in welchen Grenzen eine kostenlose Verwendung der Abbildungen zulässig ist. Beiden Varianten wohnt jedenfalls die Verpflichtung inne, den Urheber des Bildes zu nennen. Die Zuordnung von Bild und Namensnennung muss dabei eindeutig erkennbar und ohne technische Hürden zugänglich sein.

Die Verwendung von Bildern ohne vorherige Einholung einer Lizenz ist auch dann zulässig, wenn es sich rechtlich gesehen lediglich um ein „Lichtbild“ und nicht um ein „Lichtbildwerk“ handelt, es dem Foto also schlicht an der schöpferischen Leistungshöhe fehlt. Hier sollte aber nicht vorschnell selbst geurteilt werden, da ansonsten Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Urhebers drohen können.

II. Besonders relevant: Herstellerlogos und Produktfotos

Auch die Nutzung von Herstellerlogos zu Werbezwecken erfreut sich großer Beliebtheit. Herausstechend für den Fahrzeughandel ist in dieser Hinsicht ein Urteil des OLG Thüringen vom 25.05.2016 (Az. 2 U 514/15). Das verklagte Autohaus, ein Vertragshändler der Hersteller Mitsubishi und SsangYong, brachte an seiner Außenfassade neben deren Logos auch das des Herstellers Hyundai an. Außerdem warb man mit dem Hinweis „Hyundai Spezialwerkstatt“.

Aus markenrechtlicher Sicht gilt der sogenannte „Erschöpfungsgrundsatz“, der besagt, dass das Recht an einer Marke erschöpft ist, sobald der geschützte und mit dem Markenrecht verbundene Gegenstand vom Hersteller erstmalig rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde. Dies dürfte auf nahezu sämtliche Fahrzeughersteller zutreffen.

Zu beachten sind jedoch neben dem Markenrecht auch wettbewerbsrechtliche Aspekte. Insoweit darf nicht der Eindruck entstehen, der Händler unterhalte eine besondere vertragliche Beziehung zum Hersteller. Aspekte, wie die Vertragsbeziehung zu anderen Herstellern, mit deren Logos gleichrangig geworben wird sowie die Bezeichnung als „Spezialwerkstatt“ dürften diesen Eindruck jedenfalls fördern.

Auch Produktfotos von Fahrzeugen unterliegen oft dem Erschöpfungsgrundsatz, sodass deren Verwendung markenrechtlich nicht zu beanstanden sein dürfte. Hier treten neben das Markenrecht allerdings urheberrechtliche Ansprüche des Werkschöpfers, sodass die vorherige Einholung einer Einwilligung/Lizenz dringend anzuraten ist.

III. Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Beabsichtigen Sie, in irgendeiner Form mit Logos der Fahrzeughersteller zu werben, achten Sie unbedingt darauf, dass nicht der Eindruck einer Vertragsbeziehung besteht. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem Logos mehrerer Hersteller, von denen zu keinem eine Vertragsbeziehung besteht, nebeneinander verwendet werden und der deutliche Hinweis erfolgt, dass eine Markenunabhängigkeit gegeben ist, beispielsweise durch die unmittelbar in Nähe der Logos befindliche Bezeichnung als „freier“, „markenunabhängiger“ oder „EU-“ Händler. Auch der Begriff „Mehrmarkencenter“ hat sich weitestgehend etabliert.

Bei der Verwendung von Lichtbildwerken sind oben genannte Grundsätze heranzuziehen. Bei Unsicherheit sollte zwingend der Urheber kontaktiert und um Freigabe bzw. Lizenzerteilung gebeten werden.

Da es sich um eine rechtlich komplexe und mehrere Rechtsgebiete berührende Materie handelt, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir an dieser Stelle nur allgemeine Informationen vermitteln können und eine Einzelfallprüfung stets notwendig ist.

Sollte Sie Hilfe bei der werblichen Darstellung benötigen, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns!

Ihre BVfK- Rechsabteilung 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

---

AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Bekämpfung von Abmahnungsmissbrauch.

Von Rolf Becker, Rechtsanwalt aus Köln zum Gesetzes- / Referentenentwurf zur Bekämpfung von Abmahnungsmissbrauch:

Bis heute hat der Gesetzgeber mehrfach Versuche unternommen, durch Drehen an gesetzlichen Stellschrauben den Abmahnmissbrauch zu reduzieren. Gleichwohl wird nach wie vor ein hoher Abmahndruck beklagt und es werden sogar Zuwächse reklamiert. Der große Umsetzungsdruck bei der Datenschutzgrundverordnung hat die Diskussion in 2018 erneut befeuert. Neben den ganz erheblichen Risiken von Bußgeldern sind gerade angesichts komplexer Regelungen Abmahnängste Treiber für mahnende Aufforderungen an den Gesetzgeber, hier erneut tätig zu werden. Die jetzt geltende neue Geoblocking-VO und das seit Dezember geltende VerpackG sorgen für weitere Befürchtungen in diese Richtung. Klar ist, dass die rechtlichen Vorgaben gerade auch von kleinen und mittleren Betrieben kaum noch einzuhalten sind.

Hier geht es weiter >>> Autorechtstag aktuell 5. Februar 2019

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag 2019

 >>> Zur Agenda des 12. Deutschen Autorechtstags

>>> Zur Online-Anmeldung des 12. Deutschen Autorechtstags

BVfK-Mitglieder und -Vertragsanwälte erhalten Sonderkonditionen.

 

 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag

Leitung/Vorstand: Prof. Dr. Ansgar Staudinger; RA Dr. Kurt Reinking; BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball. Beirat: Silvia Schattenkirchner, Ulrich Dilchert, Ansgar Klein, Marcus Gülpen. Veranstalter: ADAC eV; BVfK eV; ZDK eV. c/o BVfK e.V. Bundeskanzlerplatz / Reuterstr.241 D-53113 Bonn. Verantwortlich: Ansgar Klein. Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FA.

---